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Übergangangsregelungen

für die Tarifänderung zum 01. November 2011

Grundlage bilden die Ausführungen in den Tarfbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe Teil B, Abschnitt 2 (4):

Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können auch weiterhin verwendet werden.

4er-Karten zum alten Preis können noch innerhalb von drei Monaten genutzt werden, wenn mindestens ein Abschnitt der 4er-Karte spätestens am Vortag der Tarifänderung entwertet wurde.

Tageskarten zum altenpreis können letztmalig am 31.10.2011 entwertet werden.

Wochen- und Monatskarten zum alten Preiskönnen letztmalig am 31.10.2011 entwertet werden und gelten dann bis zum Ende ihrer zeitlichen Gültigkeit.

Für Abo-Kunden wird grundsätzlich der Monat November 2011 noch zum alten Preis berechnet. Für Abo-Kunden im Direktbezug über die Schulen wird der neue Preis bereits ab 01. November 2011 berechnet.

Jahreskarten 2011 gelten bis zum 01. Januar 2012 unverändert nach dem alten Preis.

Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis - bei 4er-Karten darf keine Entwertung vorgenommen worden sein -  können nur mit Wertausgleich in allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtauschmöglichkeit wird befristet bis 31. März 2012.