3G-Regel und Maskenpflicht im ÖPNV
3G-Regel im ÖPNV
Wegen des geänderten Infektionsschutzgesetzes entfällt ab dem 20. März die 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Maskenpflicht
Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an allen Haltestellen und in Bahnhöfen gilt zudem weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder und Jugendliche ab dem 6. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen. Ab dem 16. Geburtstag ist hingegen eine FFP2-Maske Pflicht. Für das Kontrollpersonal gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Hinweise des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO)
Corona-Schutz-Verordnung
- Die weiteren Details der aktuellen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung können Sie ⇒ hier nachlesen.
- Die aktuelle amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen finden Sie ⇒ hier
Weiterhin Mindestabstand halten
Für Ihre und die Gesundheit anderer Fahrgäste bitten wir Sie, ausreichend Abstand zueinander zu halten. Nicht in allen Situationen kann an der Haltestelle und in Bahn und Bus ein Mindestabstand sichergestellt sein. Folgende Tipps können helfen, diese Zeiten gemeinsam zu meistern:
- Fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Nutzen Sie den Bus ohne Fahrrad. Dies schafft Platz für andere Fahrgäste.
- Verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug.
- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
- Lassen Sie erst aussteigen und treten Sie nacheinander in den Bus.
- Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
- Beachten Sie die Regelungen zur Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.
Informationsfilm des VDV zum richtigen Verhalten in Bus und Bahn: ⇒ hier
Fahrpläne

Hier finden Sie schnell und sicher ihre nächsten Verbindungen.